Was bleibt und was ändert sich?
Wichtige Informationen für Hausbesitzer, Vermieter und die, die es künftig werden wollen! Im Jahr 2025 wird die Förderung für Wärmepumpen deutlich reduziert. Der aktuell Umbruch ist ab dem 23.02.2025 zu erwarten. Doch was ändert sich dann genau an den förderfähigen Kosten? Raatschen beantwortet Ihre Fragen.
Wärmepumpenförderung wird gekürzt – stimmt das wirklich?
Beim Thema Wärmepumpe, Förderung und gesetzlichen Grundlagen heißt es: Dranbleiben! Denn gerade bei diesem Thema gibt es regelmäßig neue Vorgaben. Aufgrund der zahlreichen Informationen im Internet und auf den Social-Media-Plattformen haben Sie den Überblick verloren? Dann vertrauen Sie auf die Experten von Raatschen – wir bleiben auf dem tagesaktuellen Stand.
Laut aktuellem Plan der Bundesregierung sollen die Mittel für die Förderung von Energieeffizienz im Gebäudebereich und den Einbau von Wärmepumpen 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 gekürzt werden. In der Kabinettsvorlage zum Bundeshaushalt 2025 stehen im Klima- und Transformationsfonds (KTF) nach aktuellem Stand 14,35 Milliarden Euro zur Verfügung. Gegenüber 2024 wäre das eine Kürzung von rund 2,4 Milliarden Euro (Quelle: Der Deutsche Bundestag, Stand: 19.August 2024).
Trotz der vorgesehenen Kürzungen hat das Bundeswirtschaftsministerium zu diesem Zeitpunkt zugesichert, dass die Wärmepumpenförderung für Gebäude und Unternehmen ohne wesentliche Abstriche fortgeführt wird. Jedoch ist unsicher, ob diese Pläne nach den Bundestagswahlen am 23.02.2025 bestehen bleiben. Gegebenenfalls werden die Förderprogramme dann noch einmal neu geprüft und entweder angepasst oder sogar gestoppt. Hier bleibt es aktuell abzuwarten.
Wir informieren Sie, sobald hier aktuelle Neuigkeiten vorliegen.
Änderungen ab dem 23.02.2025 möglich – was gilt es zu beachten?
Aktuell ist nur eines ist sicher: Bis zum 23.02.2025 bleiben die aktuellen Förderbedingungen bestehen – bis zu 70% der Investitionssumme für Wärmepumpen werden gefördert. An welche Bedingungen Ihre Förderung geknüpft ist, haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengetragen.
Die Fördervoraussetzungen
Die Antragsstellung
Einhaltung der Umweltauflagen
Förderantrag eingereicht, Wärmepumpe wird eingebaut – und jetzt?
Wir wissen, dass zwischen Antragsstellung zur Förderung, Kauf der Wärmepumpe und Installation im eigenen zuhause oder Mietsobjekt oft einiges an Zeit vergehen kann. Was gilt es währenddessen zu beachten? Ganz wichtig: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen, Quittungen und auch das Inbetriebnahmeprotokoll auf.
Beachten Sie dazu die empfohlene Mindestaufbewahrungsfrist von mindestens 5 Jahren. Unternehmen und Selbstständige gelten aufgrund der Abgabenordnung (§ 147 AO) in der Regel 10 Jahre.
Förderantrag mit Raatschen – rechtzeitig handeln!
Wichtig für alle potenziellen Antragssteller: Prüfen Sie sorgfältig die aktuellen Förderbedingungen für Ihre Heizung mit dem Antrieb durch erneuerbare Energien und handeln Sie zeitnah. Nur so können Sie die bestehenden Vorteile nutzen.
Sie wollen beim Wechsel zur Wärmepumpe und der Antragsstellung auf Förderung auf Nummer sicher gehen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Experten von Raatschen – wir haben nicht nur hilfreiche Tipps für Sie, und alle relevanten Informationen zu Ihrer neuen Wärmepumpe – wir helfen Ihnen auch bei der Antragsstellung.
Die Wahl der richtigen Heizung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Raatschen hilft Ihnen bei der Auswahl.